Japan beabsichtigt, die Entwicklung internationaler Regeln für die Kontrolle von Roboterwaffen anzuführen

Japans Außenministerium um statt feindliche Soldaten in dem Einsatz von künstlicher Intelligenz zu töten (AI) ist ‚Tötungsmaschine Waffen‘ Steuerfragen zu diskutieren begannen, wie zu behandeln, da dies nicht nur über humanitäre Fragen, sondern auch viele Aspekte der Menschen der Existenzgrundlage Technologie beeinflussen können.

Kyodo News berichtete, basierend auf Japans Robotertechnologie entwickelt, die Regierung, die Argumente zu klären beabsichtigt und leitete die Entwicklung der internationalen Vorschriften.

Der Umzug berücksichtigt auch die Diskussionen ‚Tötungsmaschine Waffen‘ der Vereinten Nationen Expertentreffen am 9. dieses Monats die Kontrolle über die Ausgabe wird in Genf statt. Japan wird die entsprechende Person senden, um die Sitzung, um zu besuchen, um aktiv Informationen zu sammeln.

In Bezug auf Roboterwaffen äußerte der japanische Außenminister Taro Koshiro auf der Sitzung des Repräsentantenhauses des Außenministeriums am 4. Februar, dass er "zu einem niedrigen Preis eine große Menge Geld herstellen und das Waffenentwicklungssystem auch grundlegend untergraben könnte".

Am 14. März berief das japanische Außenministerium mehrere private Geschäftsleute und Wissenschaftler ein, um Robotik-bezogene Unterrichtsstunden mit geschlossenen Türen zu veranstalten und Meinungen über die Beziehung zum humanitären Völkerrecht und die ethischen Probleme des Verlustes von verlustfreier KI auszutauschen. Das Außenministerium plant, die Konsultationen der internationalen Gemeinschaft wiederholt zu diskutieren und aktiv daran teilzunehmen.

Rund um die Kontrollen haben die USA und Russland vorsichtig, aber in den Entwicklungsländern für ein Verbot der Verwendung von Beobachtungen genannt, die die Nutzung und Entwicklung zu verbieten verlängern sollte. Japan hatte nicht die Absicht Roboterarme zu entwickeln, sondern auf Robotik und KI-Technologie-Entwicklung des Lebensstandards Unterstützung des Menschen ‚nicht behindern‘ die Grundstellung

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