Vor kurzem hat die EU mit ihrem offiziellen Kommuniqué eine neue Verordnung erlassen, um die Verwendung von Bisphenol A in bestimmten Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, weiter einzuschränken.
Die Verordnung (EU) 2018/213 der Europäischen Kommission konzentriert sich auf die Grenzwerte von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen können, und ist eine Überarbeitung der früheren EU-Verordnung Nr. 10/2011 über den Kontakt mit Lebensmitteln Die Vorschriften für Kunststoffmaterialien, die neuesten Rechtsvorschriften, legen die Kriterien für die Migrationsgrenze (SML) für BPA in Lacken und Beschichtungen fest und haben die SML-Werte für BPA in Kunststoffmaterialien in früheren Verordnungen überarbeitet.
Insbesondere legt die Verordnung (EU) 2018/213 der Europäischen Kommission die SML-Grenze von 0,05 mg / kg (Lebensmittel) für die Migration von BPA in Lacken und Beschichtungen fest und legt den Mindest-SML-Index für die BPA-Prüfung fest, dh die Nachweisgrenze von 0,01 mg / kg, bei denen es sich um Materialien handeln kann, die mit folgenden Lebensmitteln oder Erzeugnissen in Kontakt kommen können: Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, verarbeitetes Getreide, andere Säuglingsnahrung oder medizinische Spezialnahrung (zur Deckung des Nährstoffbedarfs von Säuglingen und Kleinkindern), Basierend auf Getränken und ähnlichen Produkten speziell für kleine Kinder) und dergleichen.
Was die Überarbeitung der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 betrifft, so hat die neue BPA-Verordnung den BPA-SML von 0,6 mg / kg auf 0,05 mg / kg gesenkt und den Geltungsbereich des BPA-Verbots von Polycarbonat-Babyflaschen auf Saugnäpfe ausgeweitet .
Die Verordnung sieht außerdem vor, dass die Betreiber sicherstellen, dass Farb- oder Beschichtungsmaterialien und -artikel mit einer schriftlichen Konformitätserklärung (DoC) versehen sein müssen, die für alle Phasen der Produktion, Verarbeitung und Verteilung mit Ausnahme der Einzelhandelsphase gilt Auf Ersuchen der nationalen Behörde müssen geeignete Unterlagen vorgelegt werden, die Prüf- und Berechnungsbedingungen und -ergebnisse enthalten, einschließlich Modellierungen, andere Analysen und Sicherheitsnachweise oder Beweismittel, die die Einhaltung belegen.
Die neuen BPA-Vorschriften treten am 6. September 2018 in Kraft. Lackierte oder beschichtete Materialien sowie Kunststoffe und Artikel, die vor diesem Termin legal in Verkehr gebracht werden, werden bis zur Erschöpfung des Lagerbestandes weiter vermarktet .