Die EU veröffentlicht eine neue BPA-Verordnung in Bezug auf Beschichtungen

14. Februar 2018 gab die EU eine offizielle Kommuniqué von den neuesten Vorschriften weiterhin die Verwendung von Bisphenol A in bestimmten Lebensmittelkontaktmaterialien beschränken.

Mit der Verordnung (EU) 2018/213 Fokus auf diejenigen wahrscheinlich Kontakt mit Lebensmitteln Lacken und Beschichtungen Bisphenol A zu begrenzen, und eine Revision der bisherigen Regelungen (EU) No10 / 2011, die über den Kontakt mit Lebensmitteln sind Vorschriften, neue Vorschriften Plaste (SML) Index von BPA Migrationsgrenzwert in Lacken und Farben, und überarbeitet den SML-Wert der bisherigen Regelungen in Kunststoffmaterial BPA vorgeschlagen.

Insbesondere legt die Verordnung (EU) 2018/213 der Europäischen Kommission die SML-Grenze von 0,05 mg / kg (Lebensmittel) für die Migration von BPA in Lacken und Beschichtungen fest und legt den Mindest-SML-Index für die BPA-Prüfung fest, dh die Nachweisgrenze von 0,01 mg / kg, bei denen es sich um Materialien handeln kann, die mit folgenden Lebensmitteln oder Erzeugnissen in Kontakt kommen können: Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, verarbeitetes Getreide, andere Säuglingsnahrung oder medizinische Spezialnahrung (zur Deckung des Nährstoffbedarfs von Säuglingen und Kleinkindern), Basierend auf Getränken und ähnlichen Produkten speziell für kleine Kinder) und dergleichen.

Was die Überarbeitung der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 betrifft, so hat die neue BPA-Verordnung den BPA-SML von 0,6 mg / kg auf 0,05 mg / kg gesenkt und den Geltungsbereich des BPA-Verbots von Polycarbonat-Babyflaschen auf Saugnäpfe ausgeweitet .

Die Verordnung sieht außerdem vor, dass die Betreiber sicherstellen, dass Farb- oder Beschichtungsmaterialien und -artikel mit einer schriftlichen Konformitätserklärung (DoC) versehen sein müssen, die für alle Phasen der Produktion, Verarbeitung und Verteilung mit Ausnahme der Einzelhandelsphase gilt Auf Ersuchen der nationalen Behörde müssen geeignete Unterlagen vorgelegt werden, die Prüf- und Berechnungsbedingungen und -ergebnisse enthalten, einschließlich Modellierungen, andere Analysen und Sicherheitsnachweise oder Beweismittel, die die Einhaltung belegen.

Die neue BPA-Verordnung tritt am 6. September 2018 in Kraft. Lackierte oder beschichtete Materialien sowie Kunststoffe und Artikel, die vor diesem Termin legal in Verkehr gebracht wurden, werden bis zur Erschöpfung des Lagerbestandes weiter vermarktet .

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