Indischer Nylon-Garn Anti-Dumping-Fall zweiten Sonnenuntergang Überprüfung beschlossen, nicht zu besteuern

Am 5. Januar 2018 veröffentlichte die Antidumping-Agentur des indischen Ministeriums für Handel und Industrie eine öffentliche Bekanntmachung, um das Nylonfilamentgarn mit Ursprung in oder importiert aus Festlandchina, Taiwan, Malaysia, Indonesien, Thailand und Südkorea abzuschließen und das betroffene Produkt zu bestimmen Während des Untersuchungszeitraums kam es zu einem Dumping-Gesetz, das den indischen Industriebranchen jedoch keinen Schaden zufügte, weshalb vorgeschlagen wurde, keine Antidumpingzölle auf die betroffenen Waren zu erheben, sondern die Waren im Rahmen des indischen Zolltarifs 5402.

Der Fall wurde am 4. Juli 2005 eingereicht und der erste Sunset Review wurde am 27. August 2010 durchgeführt.

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